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Rechtliches

Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und die konkretisierende Luftverkehrsordnung (LuftVO) sowie die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) sind die zentralen Gesetze zur Ordnung des Luftraums in Deutschland. Sie enthalten die für den Aufstieg per Flächenflugzeug, Hubschrauber oder Drohne relevanten Vorschriften.

Selbstverständlich kenne ich diese relevanten Rechtsvorschriften und halte mich stets daran. Alle notwendigen Aufstiegsgenehmigungen sind vorhanden. Für Flugbeschränkungen nach § 11 LuftVO, beispielsweise in Gebieten mit Hubschrauberlandeplätze, in trotzdem spezifische Einzelaufstiegsgenhmigungen notwendig. Obwohl ich mit allen Flugsicherungsposten im Umkreis bestens vernetzt bin ist eine kleine Vorlaufzeit zur Planung notwendig.

Für jeden Auftrag besteht eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von € 1,5 Millionen. Das technische Equipment ist außerdem vollkaskoversichert.

Ich bin außerdem Mitglied im Deutschen Modellflieger Verband.

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